Förderung kleiner Unternehmen (KU) aus EFRE
Zur Stärkung der lokalen Wirtschaft können kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) im innerstädtischen Fördergebiet (siehe Lageplan KU-Förderung) unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für neue Investitionen und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze erhalten. Mit einem EU-Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der sächsischen Richtlinie „Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 – 2020“ stehen der Stadt Chemnitz bis Ende 2020 finanzielle Mittel für das innerstädtische Fördergebiet zur Verfügung.
Bis zum 30.09.2021 können Anträge eingereicht werden. Voraussetzung: Das Vorhaben ist bis zum 31.12.2021 realisierbar und gegenüber der Stadt Chemnitz abrechenbar. Dies muss mit dem Antrag nachvollziehbar dargestellt werden.
Lageplan KU-Förderung im Gebiet
Weitere Infos:
Stadt Chemnitz
CWE Chemnitz
Interessenten wenden sich dazu an die
Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE)
Innere Klosterstraße 6-8
09111 Chemnitz
Sebastian Michaelis
Tel.: 0371/3660240
E-mail: michaelis@cwe-chemnitz.de